Jetzt handeln: So eng hängen E-Mail-Marketing und die Datenschutznovelle zusammen

Seit 31.8.2012 ist Schluss mit lustig. Denn an diesem Tag endete die Übergangsfrist der Datenschutznovelle. Die meisten Unternehmen lässt das bisher noch völlig kalt. Könnte das an der mangelnden Kenntnis über die Folgen liegen? Fakt ist, dass nach Ablauf der Übergangsfrist alle vor 2009 erhobenen Daten dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechen müssen. Wer dann die Herkunft des Kundendatensatzes nicht nachweisen kann, muss diesen im Ernstfall löschen.

Wie immer gibt es hierzu zwei verschiedenen Meinungen oder in diesem Falle besser gesagt “Annahmen”. Die einen vertrauen auf die zahlreichen Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt. Das trifft zu, wenn es sich um Bestandskunden handelt, wenn die Daten aus öffentlichen Verzeichnissen stammen oder wenn es sich um Business-to-Business oder Spendenwerbung handelt. Die anderen prophezeien finstere Zeiten für Unternehmen, die das Einverständnis ihrer Kunden zur Speicherung und werblichen Nutzung ihrer Daten nicht nachweisen können. Möglicherweise liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Sträflich wäre es allerdings, wenn Sie dieses Thema ignorieren!

Seit 2009 gehören Opt-ins zum Pflichtprogramm

Wer auf der sicheren Seite sein will, der dokumentiert seit 2009 die Einverständniserklärungen seiner Bestandskunden – und zwar jeweils separat für die elektronische, postalische und telefonische Kontaktaufnahme. Die Erfüllung dieser Vorgabe ist ohne Zweifel aufwändig. Wer für sein Direktmarketing Adressen zukauft wird zukünftig einen deutlichen technischen und organisatorischen Mehraufwand haben. So muss bei jedem Mailing die Herkunft der Adressen auf das Mailing eingedruckt werden. Doch was hat das alles mit E-Mail-Marketing zu tun?

Email-Marketing beginnt mit einem automatischen rechtskonformen Verfahren

Wo auch immer ihre Daten für Direktmarketing und Vertrieb herkommen. Die werthaltigsten Empfänger sind diejenigen, die eigenständig die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten durch Ihr Unternehmen erteilt haben. Das Verfahren der doppelten Zustimmung ist im Email-Marketing Standard. Hier gibt ein Interessent (z.B. für Ihren Newsletter) seine Daten in Ihr Webformular ein. Darauf hin erhält dieser eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink an die von ihm angegebene Adresse. Erst mit der zweiten Zustimmung wird dieser Empfänger in die Versandliste aufgenommen. Und als Nachweis zeichnet NEW/MI (Email-Marketing by Meine Internetfiliale) sowohl den Zeitpunkt der Registrierung, als auch die übermittelte IP-Adresse auf.

Zwei Fliegen – eine Klappe

Wer also noch keinen Nachweis zur Herkunft seiner Adressdaten hat, sollte dies schleunigst nachholen. Nutzen Sie dafür ein Onlineformular mit dem Sie sowohl die Erlaubnis zur Datenspeichung, als auch zur werblichen Verwendung abfragen.